Energieausweis beim Hausverkauf
Der Energieausweis sorgt immer noch für Verwirrung, was nicht zuletzt auch an den verwirrenden Regeln liegt. Wann also wird er tatsächlich benötigt?
Kurz vorweg: Solange Sie ihre Immobilie selbst bewohnen, istein Energieausweis nicht erforderlich.
Anders sieht es beim Verkauf aus. Hier muss ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Beurkundung des Kaufvertrages übergeben werden können.

Siegfried Lietzmann
„Der Energieausweis sollte bereits bei der Inserierung der Immobilie vorliegen“, erläutert Siegfried Lietzmann, Regionaldirektor des Bundesverbandes für die Immobilienwirtschaft – bvfi. „Sofern er noch nicht erstellt ist, muss beim Inserat explizit darauf hingewiesen werden und dass Inserat dann nochmals entsprechend überarbeitet werden.“
„Für den Verkauf einer Immobilie ist es immer ratsam, dass tatsächlich alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Deshalb achten wir neben einer soliden Preisfindung auch immer auf vollständige Unterlagen, um den Verkauf zügig abwickeln zu können!“ so Siegfried Lietzmann.
Es ist im Übrigen ohne Belang, ob einen Eigentumswohnung oder ein Haus verkauft wird, in beiden Fällen wird der Energieausweis aufgrund der gesetzlichen Regelungen benötigt.
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmefälle, ein guter Makler kann darüber aufklären. Und der Energieausweis ist auch nur beschränkt gültig, so dass sich eine rein vorsorgliche Erstellung nicht wenig Nutzen bewirkt.
Der Energieausweis ist nach meinem Dafürhalten nicht sonderlich aussagefähig, da der Verbrauch wesentlich von den persönlichen Gewohnheiten abhängt.
Da er aber sein muss, ist es sicherlich nützlich, ihn frühzeitig vorlegen zu können.